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Up to date on: 11.1.2008

Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte: Sicherstellung, dass die Rechte der Inhaber geistigen Eigentums gewahrt werden

Gebrauchsmuster: Schutzrecht, das in manchen Ländern für kleinere Erfindungen erteilt wird, die nicht allen Patentierbarkeitserfordernissen genügen

Geistiges Eigentum: Intellektuelle Schöpfungen, die durch Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht usw. geschützt sind

Geschmacksmuster: Schutzrecht für ästhetische Gestaltungsformen

Gewerbliches Eigentum: Unterkategorie des geistigen Eigentums, die Marken, Patente und Geschmacksmuster umfasst

Innovation: Neue oder verbesserte Ideen, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren

IP: siehe "Geistiges Eigentum"

ip4inno: "intellectual property for innovation" (Innovation durch Schutz des geistigen Eigentums)

Kleine und mittlere Unternehmen: Ein kleines Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Kommission hat weniger als 50 Angestellte, ein mittleres weniger als 250. Daneben lässt sich der Status eines Unternehmens auch anhand anderer Kriterien wie Umsatz oder Bilanzsumme definieren. In den verschiedenen Regionen und Ländern der Welt gelten unterschiedliche Definitionen.

KMU: siehe "Kleine und mittlere Unternehmen"

Marke: Charakteristisches Zeichen zur Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen

Nicht eingetragene geistige Eigentumsrechte: Formen des geistigen Eigentums wie beispielsweise Urheberrechte, nicht eingetragene Geschmacksmuster oder Schutzrechte für Software

Patent: Ausschlussrecht, das für einen bestimmten Zeitraum im Gegenzug zur Offenbarung einer Erfindung gewährt wird. Je nachdem, wo um Patentschutz ersucht wird, gelten Einschränkungen bezüglich der Gegenstände, die patentiert werden können.

Patentamt: Eine staatliche oder zwischenstaatliche Institution, die geistige Eigentumsrechte gewährt

Patentinformation: In Patentdokumenten und -literatur enthaltene technische und rechtliche Informationen

Soft IP: Formen des geistigen Eigentums, die unter anderem Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Geheimhaltungsvereinbarungen umfassen

Urheberrecht: (Zeitlich begrenzter) Schutz für geistige, kreative und künstlerische Schöpfungen wie Kunst, Computerprogramme oder bestimmte Arten von Datenbanken